Die Kanzlei

Bierbrodt Empfang
Die Kanzlei wurde im Jahr 1976 von Herrn Rechtsanwalt Jan Bierbrodt gegründet und steht seit über vier Jahrzehnten für das Arbeitsrecht in Karlsruhe und in der Region. Unsere Mandanten werden im Arbeitsrecht und auf den angrenzenden Rechtsgebieten umfassend beraten, erfolgreich vertreten und nachhaltig betreut. Dabei profitieren sie zum einen vom umfassenden Fachwissen unserer spezialisierten Anwälte, und zum anderen von deren großer Erfahrung, die das breite Spektrum arbeitsrechtlicher Probleme sowohl aus der Sichtweise der Arbeitnehmer als auch aus der Perspektive der Arbeitgeber beherrschen.
Auf Arbeitgeberseite beraten, vertreten und betreuen wir kleine, mittelständische sowie überregional tätige Unternehmen. Auf der anderen Seite gehört zu unseren Mandanten das gesamte Spektrum der Arbeitnehmerschaft – von Auszubildenden bis hin zu leitenden Angestellten. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer und Vorstände gegenüber Gesellschaften und umgekehrt. Ferner zählen zum Mandantenstamm unserer Kanzlei Betriebsräte, Personalräte und sonstige Mitarbeitervertretungen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich sowie vor Schieds- und Einigungsstellen. Forensisch sind wir insbesondere tätig vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Unsere Rechtsanwälte sind gefragte Referenten auf arbeitsrechtlichen Seminaren, sowohl für das Management als auch für die Arbeitnehmerschaft und die Mitarbeitervertretungen.

 

Bierbrodt Treppenhaus